ICAO alt = Grenzwert gültig für Lärmzulassungen innerhalb ICAO/EASA für Flugzeuge für deren Prototyp vor dem 4.11.1999 ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt wurde.
ICAO neu = Grenzwert gültig für Lärmzulassungen innerhalb ICAO/EASA für Flugzeuge für deren Prototyp nach dem 4.11.1999 ein Lufttüchtigkeitszeugnis ausgestellt wurde.
Deutschland = dieser Grenzwert hat für eine Lärmzulassung in Deutschland keine Bedeutung mehr und dient nur noch als Messlatte für den Erhöhten Schallschutz€. Dieser Grenzwert wird weder in LBA- noch EASA
Lärmlisten veröffentlicht.
Bis Ende 2009 lag der Erhöhte Schallschutz€ bei 5,0 dB(A) unter dem deutschen Grenzwert.
Ab dem 1.1.2010 werden minus 7,0 dB(A) gefordert!
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